Die Wohnbegleitung richtet sich an erwachsene
Menschen mit einer psychischen Erkrankung, einer Abhängigkeitserkrankung und/
oder sozialen Schwierigkeiten. Das Ziel ist, dass durch die Unterstützung der ambulanten Wohnbegleitung Alma die Klientinnen und Klienten wieder möglichst selbständig wohnen und leben können. Dies kann eine kurzfristige oder längerfristige Begleitung werden.
Die Begleitung wird individuell auf die Bedürfnisse der Klientinnen und Klienten abgestimmt und mit ihnen vereinbart. Wir erhalten die Aufträge von den jeweiligen Behörden oder die Klienten/Klientinnen kommen direkt auf uns zu. Die Begleitsitzungen können in den jeweiligen Wohnungen sowie im Büro oder extern stattfinden, dies je nach Bedürfnis.
Bei Interesse an der ambulanten Wohnbegleitung wird in einem Informationsgespräch das Angebot vorgestellt und geklärt, welchen Bedarf die Klientin / der Klient mitbringt. Zusammen wird überprüft, ob die Wohnbegleitung diesen Bedürfnissen gerecht werden kann. Bei konkretem Interesse an der Begleitung, wird mit der zuständigen Stelle des Kantons eine Kostenübernahme geklärt. Die ambulante Wohnbegleitung ist zeitlich unbegrenzt. Die Kündigungsfrist beträgt für beide Parteien einen Monat auf Ende eines Kalendermonats. Massgeblich für den Zeitrahmen der Wohnbegleitung ist der Unterstützungsbedarf der Klienten / Klientinnen und die Auftragsklärung mit den Leistungsträgern.
Der Wunsch/
Wille ein eigenverantwortliches Leben zu führen, Wohnkompetenzen und die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit der Wohnbegleitung Alma und weiteren Fachstellen bildet die Voraussetzung für die Begleitung. Der zivilrechtliche Wohnsitz muss im Kanton Basel-Stadt sein.