Wohnbegleitung

Die Wohnbegleitung richtet sich an erwachsene Menschen mit einer psychischen Erkrankung, einer Abhängigkeitserkrankung und/ oder sozialen Schwierigkeiten. Das Ziel ist, dass durch die Unterstützung der ambulanten Wohnbegleitung Alma die Klientinnen und Klienten wieder möglichst selbständig wohnen und leben können. Dies kann eine kurzfristige oder längerfristige Begleitung werden.

Die Begleitung wird individuell auf die Bedürfnisse der Klientinnen und Klienten abgestimmt und mit ihnen vereinbart. Wir erhalten die Aufträge von den jeweiligen Behörden oder die Klienten/Klientinnen kommen direkt auf uns zu. Die Begleitsitzungen können in den jeweiligen Wohnungen sowie im Büro oder extern stattfinden, dies je nach Bedürfnis.


Unsere Arbeit basiert auf dem Konzept des Empowerments, Lebensweltorientierung und dem personenzentrierten Ansatz, wobei der Berufskodex unser Leitfaden ist. Wir arbeiten auf der Beziehungsebene, um das Vertrauensverhältnis für eine gemeinsame Arbeit zu schaffen.


Wir bieten Unterstützung bei:

  • der Wohnungssuche
  • dem Erhalt und Erweiterung von Wohnkompetenzen
  • der Organisation des Haushaltes
  • der Tages- und Freizeitgestaltung
  • administrativen Aufgaben
  • in der Zusammenarbeit und den Kontakten mit Behörden und anderen Fachstellen
  • bei psychosozialen Fragestellungen, Gesundheits- und Alltagsthemen
  • der Organisation / Wahrnehmung und Begleitung von Terminen
  • nach einem stationären Aufenthalt in der Klinik oder anderen Institutionen
  • Bei Bedarf kann kurzfristig ein Pikettdienst angeboten werden

Aufnahmeverfahren

Bei Interesse an der ambulanten Wohnbegleitung wird in einem Informationsgespräch das Angebot vorgestellt und geklärt, welchen Bedarf die Klientin / der Klient mitbringt. Zusammen wird überprüft, ob die Wohnbegleitung diesen Bedürfnissen gerecht werden kann. Bei konkretem Interesse an der Begleitung, wird mit der zuständigen Stelle des Kantons eine Kostenübernahme geklärt. Die ambulante Wohnbegleitung ist zeitlich unbegrenzt. Die Kündigungsfrist beträgt für beide Parteien einen Monat auf Ende eines Kalendermonats. Massgeblich für den Zeitrahmen der Wohnbegleitung ist der Unterstützungsbedarf der Klienten / Klientinnen und die Auftragsklärung mit den Leistungsträgern.

 

Voraussetzungen

Der Wunsch/ Wille ein eigenverantwortliches Leben zu führen, Wohnkompetenzen und die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit der Wohnbegleitung Alma und weiteren Fachstellen bildet die Voraussetzung für die Begleitung. Der zivilrechtliche Wohnsitz muss im Kanton Basel-Stadt sein.